Um im Arzthaftungsrecht Fuß zu fassen, muss man Fachanwalt für Medizinrecht werden. Ich möchte euch ein wenig darüber erzählen, wie ich das geworden bin. Zunächst aber allgemein über das Studium:
In Deutschland wird ein Fachstudium für Rechtsanwälte
immer wichtiger. Ein deutliches Zeichen dafür ist die fortwährend steigende
Summe an Fachanwaltsbezeichnungen. Mit einer eingeschlagenen Fachrichtung
steigen auch die Berufs- und Gehaltschancen. Außerdem bieten Fachanwälte ein
besonders gutes fachliches Beratungsniveau, denn sie müssen nicht nur
theoretisch alles wissen, um die Masterprüfung zu bestehen, sondern sie müssen
auch schon eine große Anzahl an Fällen in ihrem Fachbereich behandelt haben. Hinzukommend
sind Absolventen eines Fachstudiums zu einer Promotion zugelassen.
In Deutschland ist es seit 2004 möglich, den Titel
„Fachanwalt für Medizinrecht“ zu erlangen, inspiriert wurde ich dazu von Herrn Dr. Gellner, der ist ein wahrer Experte im Bereich Arzthaftungsrecht. Um sich so bezeichnen zu dürfen, ist
ein Masterstudiengang im Medizinrecht von Nöten. Hat man diesen erfolgreich absolviert,
bekommt man einen „Master of Laws“ (LL.M.). Mit diesem akademischen
Hochschulgrad wird man national und auch international als Experte im
Medizinrecht angesehen. Die Wahl des Studiengangs „Medizinrecht“ kommt für
Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Ärzte, Pharmazeuten und anderes
Führungspersonal aus dem Gesundheitswesen in Frage.
Zu den Voraussetzungen für das Besuchen des
Masterstudiengangs „Medizinrecht“ zählt unter anderem ein Hochschulabschluss
mit Staatsexamen oder Bachelor in einem Bereich aus Recht, Wirtschaft, Medizin
oder Pharmazie. Zudem wird Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
vorausgesetzt. Je nach Universität kann diese durch eine vorhandene
Berufsausbildung, ein Praktikum oder Referendariat belegt werden.
Weiterhin wird für das Masterstudium „Medizinrecht“ meist eine hohe Studiengebühr fällig. Diese
unterscheidet sich von Universität zu Universität und reicht von 9.500 EUR bis
11.700 EUR für das gesamte Studium (vier Semester).
Es besteht die Möglichkeit berufsbegleitend zu
studieren. Der Student kann also voll berufstätig bleiben und braucht sich über
fehlende Einnahmen keine Sorgen zu machen. Die Lernveranstaltungen finden blockweise
wöchentlichen statt.
Das Studium selbst hat eine Regelstudienzeit von zwei
Jahren. In den ersten drei Semestern werden die theoretischen Sachkenntnisse in
verschiedenen Modulen erworben. Die
juristischen und medizinischen Zusammenhänge werden erarbeitet und miteinander
verbunden. Den Studenten wird das nötige medizinrechtliche Verständnis und
Wissen anhand von Fallstudien, Übungen, Diskussionen und natürlich den
Vorlesungen übermittelt. Nach jedem Modul wird der Kenntnisstand in Form mehrstündiger
Klausuren und mündlicher Präsentationen geprüft.
Tja, das habe ich alles auf mich genommen, und seitdem kann ich mich mit diesem Titel schmücken!