Dienstag, 7. August 2012

Medizinrecht – Wie wird man Anwalt fürs Arzthaftungsrecht?


Um im Arzthaftungsrecht Fuß zu fassen, muss man Fachanwalt für Medizinrecht werden. Ich möchte euch ein wenig darüber erzählen, wie ich das geworden bin. Zunächst aber allgemein über das Studium:

In Deutschland wird ein Fachstudium für Rechtsanwälte immer wichtiger. Ein deutliches Zeichen dafür ist die fortwährend steigende Summe an Fachanwaltsbezeichnungen. Mit einer eingeschlagenen Fachrichtung steigen auch die Berufs- und Gehaltschancen. Außerdem bieten Fachanwälte ein besonders gutes fachliches Beratungsniveau, denn sie müssen nicht nur theoretisch alles wissen, um die Masterprüfung zu bestehen, sondern sie müssen auch schon eine große Anzahl an Fällen in ihrem Fachbereich behandelt haben. Hinzukommend sind Absolventen eines Fachstudiums zu einer Promotion zugelassen.

In Deutschland ist es seit 2004 möglich, den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu erlangen, inspiriert wurde ich dazu von Herrn Dr. Gellner, der ist ein wahrer Experte im Bereich Arzthaftungsrecht. Um sich so bezeichnen zu dürfen, ist ein Masterstudiengang im Medizinrecht von Nöten.  Hat man diesen erfolgreich absolviert, bekommt man einen „Master of Laws“ (LL.M.). Mit diesem akademischen Hochschulgrad wird man national und auch international als Experte im Medizinrecht angesehen. Die Wahl des Studiengangs „Medizinrecht“ kommt für Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Ärzte, Pharmazeuten und anderes Führungspersonal aus dem Gesundheitswesen in Frage.

Zu den Voraussetzungen für das Besuchen des Masterstudiengangs „Medizinrecht“ zählt unter anderem ein Hochschulabschluss mit Staatsexamen oder Bachelor in einem Bereich aus Recht, Wirtschaft, Medizin oder Pharmazie. Zudem wird Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorausgesetzt. Je nach Universität kann diese durch eine vorhandene Berufsausbildung, ein Praktikum oder Referendariat belegt werden.

Weiterhin wird für das Masterstudium „Medizinrecht“  meist eine hohe Studiengebühr fällig. Diese unterscheidet sich von Universität zu Universität und reicht von 9.500 EUR bis 11.700 EUR für das gesamte Studium (vier Semester).

Es besteht die Möglichkeit berufsbegleitend zu studieren. Der Student kann also voll berufstätig bleiben und braucht sich über fehlende Einnahmen keine Sorgen zu machen. Die Lernveranstaltungen finden blockweise wöchentlichen statt.

Das Studium selbst hat eine Regelstudienzeit von zwei Jahren. In den ersten drei Semestern werden die theoretischen Sachkenntnisse in verschiedenen Modulen erworben.  Die juristischen und medizinischen Zusammenhänge werden erarbeitet und miteinander verbunden. Den Studenten wird das nötige medizinrechtliche Verständnis und Wissen anhand von Fallstudien, Übungen, Diskussionen und natürlich den Vorlesungen übermittelt. Nach jedem Modul wird der Kenntnisstand in Form mehrstündiger Klausuren und mündlicher Präsentationen geprüft.

Tja, das habe ich alles auf mich genommen, und seitdem kann ich mich mit diesem Titel schmücken!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen